Compliance und Risk-Management
Wir bieten umfangreiche Dienstleistungen für Trustees und Trustgesellschaften an. Erstmals werden in der Schweiz tätige Trustees und Trustgesellschaften von Regulierungsvorgaben nach den Gesetzen FIDLEG und FINIG umfasst. Um nach FINIG als gewerbsmässig tätiger Trustee zu gelten – und somit eine Bewilligung zur Ausübung der Tätigkeit zu benötigen – muss ein Trustee:
- einen Bruttoerlös von mehr als CHF 50’000 pro Jahr erzielen,
- fortlaufende vertragliche Geschäftsbeziehungen mit mehr als 20 Parteien pro Jahr aufrechterhalten,
- Vermögenswerte Dritter in Höhe von über CHF 5 Mio. verwalten, oder
- Transaktionen im Umfang von über CHF 2 Mio. pro Jahr durchgeführt haben