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Compliance und Risk-Management

Wir bieten umfangreiche Dienstleistungen für Trustees und Trustgesellschaften an. Erstmals werden in der Schweiz tätige Trustees und Trustgesellschaften von Regulierungsvorgaben nach den Gesetzen FIDLEG und FINIG umfasst. Um nach FINIG als gewerbsmässig tätiger Trustee zu gelten – und somit eine Bewilligung zur Ausübung der Tätigkeit zu benötigen – muss ein Trustee:

  1. einen Bruttoerlös von mehr als CHF 50’000 pro Jahr erzielen,
  2. fortlaufende vertragliche Geschäftsbeziehungen mit mehr als 20 Parteien pro Jahr aufrechterhalten,
  3. Vermögenswerte Dritter in Höhe von über CHF 5 Mio. verwalten, oder
  4. Transaktionen im Umfang von über CHF 2 Mio. pro Jahr durchgeführt haben

Wir sind überzeugt, dass das Verständnis von Trust-Konstrukten in ihrem angelsächsischen Rahmen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Trustees unerlässlich ist. Aviolo stellt Experten zur Verfügung, die in den Rechtssystemen des Common Law ausgebildet sind. Wir betrachten die Elemente der Kultur und Geschichte des Common Law, die die Entwicklung des Trustrechts und dessen Anwendung im Laufe der Jahrhunderte geprägt haben, als integralen Bestandteil und Voraussetzung für die erfolgreiche und  umfassende Zusammenarbeit mit Trustees.

Trustees stehen in dem veränderten Umfeld vor besonderen Herausforderungen. Das Betreiben, Durchsetzen und Verwalten eines angelsächsischen Konstrukts in einer zivilrechtlichen Jurisdiktion ist mit vielen Herausforderungen verbunden – dies hängt nicht zuletzt auch davon ab, ob die entsprechende Trust-Struktur von Aufsichtsbehörden und lokalen Gerichten in ihrer Komplexität verstanden wird.

Die Dienstleistungen, die wir für Trustees erbringen, ähneln denen von Vermögensverwaltern und -beratern, mit einigen wesentlichen Unterschieden, die auf die Art des Geschäfts zurückzuführen sind:

Trustee Anmeldung und Bewilligung

  • Unterstützung im Registrierungs- und Bewilligungsverfahren der FINMA
  • Vorbereitung und Einreichung der Dokumentation

Trust Gesellschaft Organisation

  • Interne Organisation einrichten
  • Einrichten interner Kontrollsysteme (IKS)
  • Management aus der Schweiz gewährleisten
  • Ausbildung von Personal, Kundenberatern
  • Identifizierung, Offenlegung, Umgang mit Interessenkonflikten, inkl. Veröffentlichung der an Dritte gezahlten und von Dritten erhaltenen Entschädigungen
  • Überwachung der Dienstleisterkette – Outsourcing

Interne Kontrol Systeme (IKS)

  • Einrichtung und Wartung
  • Trennung von Funktionen und Aufgaben
  • Monitoring und Berichterstattung

Beziehungen zu Dritten

  • Entwurf und Umsetzung einer Beziehungsstrategie und eines Beziehungsprogramms; Settlor, Beneficiaries, Protector, Anwälte, Vermögensverwalter usw.
  • Beratung zu den Kommunikationsanforderungen an Dritte
  • Identifizierung und Behandlung von Fragen und Bedenken zwischen den verschiedenen Parteien, die mit und in einem Trust involviert sind

Geldwäscherei Gesetz (GwG)

  • Überprüfung von Kontoeröffnungsverfahren, Überprüfung der Identität und Herkunft von Geldern, Schulung, KYC-Checks, Erkennung verdächtiger Aktivitäten, Untersuchung und Berichterstattung
  • Überprüfung und Verbesserung des aktuellen GwG-Programms
  • Überprüfung und Verbesserung der Überwachung und Berichterstattung
  • Berichterstattung der Geschäftsführung und des Verwaltungsrates
  • Grenzüberschreitende Probleme und Anforderungen identifizieren und darauf reagieren

Treuepflichten

  • Beratung zu den treuhänderischen Pflichten von Trustees (Treuhändern)
  • Unterstützung bei der Anlage, Verwaltung und Verteilung von Trustvermögen
  • Offenlegungspflichten gegenüber allen involvierten Parteien

Interne Kontrollsysteme

Für Trustees ist die Einrichtung eines wirksamen internen Kontrollsystems (IKS) eine der wichtigsten Änderungen im Rahmen des Gesetzes über Finanzdienstleistungen und Finanzinstitute. Das IKS sollte demjenigen eines Vermögensverwalters sehr ähnlich sein und auf die Bedürfnisse des Trust-Geschäfts zugeschnitten sein. Die übliche Anforderung ist, dass die Organisation über Kontrollmassnahmen zur Überwachung der Geschäftsprozesse und -verfahren verfügt. Mit einem Schwerpunkt auf der Erreichung treuhänderischer Ziele.

Nach dem FIDLEG- und dem FINIG-Gesetz sind Trustees verpflichtet, ihr internes Kontrollsystem von einer externen Revisionsstelle überprüfen zu lassen. Dabei ist das IKS auf die spezifischen Geschäftsbedürfnisse und -bedingungen des Unternehmens ausgerichtet. Zumindest muss die Geschäftsleitung sicherstellen, dass alle Prozesse im Zusammenhang mit der Finanzberichterstattung im IKS dokumentiert und umgesetzt werden.

Wenn Sie noch kein IKS haben oder Ihr IKS nachgerüstet werden muss, können wir Ihnen bei der Erfüllung der internen organisatorischen Anforderungen, wie unter FINIG beschrieben, helfen:

  • Organisatorische Dokumentation
  • Management Qualifikationen
  • Governance
  • Outsourcing