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Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und das Finanzinstitutsgesetz (FINIG)

Durch die neuen Gesetze FIDLEG und FINIG wurde nun ein einheitliches Regelwerk für in der Schweiz tätige Finanzdienstleister geschaffen.

Erstmals gibt es in der Schweiz eine sektorübergreifende, risikobasierte Aufsicht über Finanzinstitute, die sich an den EU-Regeln und Vorschriften orientiert. Konkret enthalten FIDLEG und FINIG verpflichtende Verhaltensregeln für Finanzdienstleistungsunternehmen und eine Vereinheitlichung der Bewilligungsvorgaben.

Unsere Dienstleistungen umfassen:

Registrierung und Lizenzierung

  • Unterstützung im Registrierungs- und Bewilligungsverfahren der FINMA
  • Vorbereitung und Einreichung der Dokumentation

Organisation

  • Einrichtung einer adäquaten internen Organisation
  • Ausbildung von Personal und Kundenberatern
  • Identifizierung, Offenlegung sowie Umgang mit Interessenkonflikten, inkl. Veröffentlichung der an Drittparteien gezahlten Entschädigungen
  • Überwachung von Dienstleisterketten & Outsourcings

Interne Kontrollsysteme (IKS)

  • Einrichtung und Wartung
  • Trennung von Funktionen und Aufgaben
  • Überwachung und Berichterstattung

Infografik

Investor Relations

  • Entwicklung und Umsetzung von Strategie und Programmen für Investor Relations
  • Beratungen zu den Kommunikationsanforderungen privater und institutioneller Investoren

Geldwäschereigesetz (GwG)

  • Überprüfung von Kontoeröffnungsverfahren, Identifikation von Vertragsparteien und handelnden Akteuren, Analyse der Herkunft eingebrachter Vermögenswerte, KYC-Prüfungen, Erkennung verdächtiger Aktivitäten, Untersuchung und Berichterstattung, Schulungen
  • Überprüfung und Verbesserung des aktuellen GwG-Programms
  • Überprüfung und Verbesserung der Überwachung und Berichterstattung
  • Berichterstattung der Geschäftsführung und des Direktoriums
  • Analyse und Reaktion auf individuelle Cross-Border-Anforderungen

Verkauf von Finanzinstrumenten- und -produkten

  • Erstellung eines Basisinformationsblattes (BIZ) – erforderlich für den Verkauf von Finanzinstrumenten
  • Entwicklung neuer Produkte
  • Erstellung eines Prospektes für öffentlich angebotene Wertpapiere
  • Einreichung des Prospektes bei der Kontrollstelle

Kundensegmentierung

  • Ordnungsgemässe Aufteilung und Zuordnung der Kunden zu einem der drei Segmente:
    1) Institutionelle Kunden
    2) Professionelle Kunden
    3) Privatkunden
  • Laufende Überwachung, Wartung und Beaufsichtigung der Kundenbeziehungen

Ein umgesetztes, praxisbezogenes Gesamtkonzept zur Einhaltung der Vorschriften ist entscheidend. Bei der Überprüfung, Entwicklung oder Umsetzung führen wir Folgendes durch:

  • Analyse von rechtlichen und Compliance-Risiken, Prozessen und Kontrollen
  • Überprüfung der bestehenden Rechts- und Compliance-Organisation / Rahmen
  • Verbesserung der Compliance-Organisation nach Bedarf
  • Erstellen von internen Richtlinien, Direktiven, Vorschriften, Formularen, Kontrollen und Berichten
  • Compliance-Schulung durchführen

Interne Kontrollsysteme

Die Einrichtung eines wirksamen Internen Kontrollsystems (IKS) ist gemäss dem Finanzdienstleistungsgesetz und dem Finanzinstitutsgesetz mittlerweile obligatorisch. Das IKS ist die Summe der Kontrollmassnahmen (Governance), die eine Organisation zur Überwachung von Geschäftsprozessen und -abläufen einsetzt. Der Schwerpunkt liegt auf der Erreichung der Unternehmensziele, der Gewährleistung der Prozesssicherheit und der Erkennung oder Verhinderung von Fehlern und Unregelmässigkeiten, ob absichtlich oder unabsichtlich.

Die meisten regulatorischen und Compliance-Funktionen fliessen aus dem IKS. Nach dem FIDLEG- und dem FINIG-Gesetz sind Finanzinstitute verpflichtet, das interne Kontrollsystem von einem externen Prüfer überprüfen zu lassen. Das IKS muss auf die spezifischen Geschäftsbedürfnisse und -bedingungen des Unternehmens abgestimmt sein. Zumindest muss die Geschäftsleitung sicherstellen, dass alle Prozesse im Zusammenhang mit der Finanzberichterstattung im IKS dokumentiert und umgesetzt werden.

Aviolo entwickelte sein Modell, um den spezifischen Bedürfnissen von Vermögensverwaltern und Treuhändern gerecht zu werden. Sollte Ihr Unternehmen noch kein IKS implementiert haben oder dieses aktualisiert werden müssen, kann Aviolo Sie in den folgenden Bereichen unterstützen:

  • Einhaltung rechtlicher Anforderungen
  • Effizientere und sicherere Finanzprozesse und Vermeidung von Falschangaben in der Finanzberichterstattung
  • Designstruktur, Dokumentation und Wartung des Systems und der Kontrollmechanismen unter Verwendung proprietärer Anwendungen